21/07 Facebooks “Gefällt mir”-Button rechtswidrig?

Ich hatte in meinen Junizahlen ja erwähnt, dass der Like-Button von Facebook für meinen Geschmack und meine Verhältnisse ganz gut auf Sumit-Online.de funktioniert. Kommentarfaule zeigen mir, dass ihnen ein Artikel gefällt und ganz nebenbei könnten die Homies des Buttondrückers ebenfalls auf den Artikel aufmerksam werden. Über kurz oder lang kann das zu einer Besuchersteigerung führen. Wie groß die ausfällt ist mir erstmal egal. Es gibt aber auch Gegenstimmen.

Doch jetzt habe ich bei Bernd Röthlingshöfer gelesen, dass der hübsche Button rechtswidrig sein kann oder sogar ist. Seine Quelle ist der Datenschutzblog von Dr. Sebastian Kraska:

„In jedem Fall muss bei Verwendung des Like-Buttons von Facebook die Datenschutzerklärung nach § 13 Abs. 1 TMG der Webseiten-Betreiber angepasst werden.
Inhaltlich muss erklärt werden, dass der Webseiten-Betreiber Facebook den Datenaustausch ermöglicht.
Die Datenschutzerklärung muss in verständlicher Form gestaltet werden, sonst drohen Bußgelder nach § 16 TMG. Dieses Bußgeld droht jedem Webseiten-Betreiber, der den Like-Button von Facebook ohne Hinweis in seiner Datenschutzerklärung angebracht hat.“

Ich weiß nicht genau inwieweit ich das glauben soll. Der Like-Button gehört zu Facebook und überägt nur solche Daten die Facebook schon kennt, oder nicht? Wenn jemand einen Artikel gut findet und das als “personenbezogen” gilt… naja… Dann ist das wiedermal Beamtenblabla das kein Schwein interessiert, außer bescheuerte Anwälte die den ganzen Tag nichts zutun haben. Apropos: droht uns nun eine neue Abmahnwelle von erfolglosen Anwälten die ihr Budget etwas aufbessern wollen?

Ich jedenfalls habe vorsichtshalber einen Vermerk in mein Impressum gepackt über etwas, dass ihr eh schon alle wisst.

    • Juri
    • 21. Jul. 2010

    dafüt gibts von mir nur ein “gefällt mir”

    AntwortenAntworten
  1. Noch keine TrackBacks.